Hat der Verstorbene in einer Willenserklärung die Art und Weise seiner Bestattung zu Lebzeiten bestimmt,
sollten die Angehörigen dies als letzten Willen respektieren und in der gewünschten Weise vorgehen.
Die Sargbestattung
Die traditionelle Bestattungsart in einem Sarg. Grundsätzlich ist eine Entscheidung zwischen Wahl-oder Reihengrab möglich. Einzelne Friedhöfe bieten auch die Möglichkeit der Beerdigung auf einer Rasenfläche (mit oder ohne Bepflanzung bzw. Grabtafel). Einzelheiten sind in den Friedhofsatzungen festgelegt.
Die Feuerbestattung
Der/Die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Es gibt ebenfalls Wahl- und Reihengräber und darüber hinaus oft auch Urnengemeinschaftsgräber (meist anonym, zunehmend aber auch mit Namensnennung)
Die Seebestattung
Der/Die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die erforderlichen Formalitäten und die Organisation werden
durch uns mit einer See-Bestattungsreederei abgesichert. An der Beisetzung auf See können Angehörige mit einer begrenzten Personenzahl teilnehmen. Eine Seebestattung ist nicht nur auf der Ostsee
sondern auch auf dem Bodden möglich.
Die Waldbestattung
Der/Die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne an einem Baum beigesetzt. Für eine Beisetzung im Wald dürfen nur biologisch abbaubare Urnen oder
die von uns selbst hergestellten Holzurnen verwendet werden. Beim Blumenschmuck ist zu beachten, dass nur Naturblumen mitgebracht werden.
Gebinde mit Steckmasse zum Beispiel dürfen nicht
dort abgelegt werden.
Weitere Sonderformen der Urnenbeisetzung erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.